| § 1 Geltung
Diese Bedingungen werden jedem Käufer schriftlich zugeschickt oder
ausgehändigt, damit dieser seine Bestellung aufgeben kann. Sie sind
verbindlich, d.h. wenn uns eine Bestellung erteilt wird, ist dies
gleichbedeutend damit, dass uns der Käufer seine uneingeschränkte und
vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Bedingungen gibt und gleichzeitig
wird jedes andere Dokument des Käufers, wie z.B. allgemeine
Einkaufsbedingungen ausgeschlossen.
Die Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer ist
Grundvoraussetzung für die Bestellannahme durch den Verkäufer. Jede
anderslautende von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarung
bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch den
Verkäufer. Der Käufer verzichtet auf seine allgemeinen
Einkaufsbedingungen, auch dann, wenn diese auf der Bestellung vermerkt
sind. Die Tatsache, dass der Verkäufer eine der vorliegenden
Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht für sich geltend macht,
kann nicht so interpretiert werden, als würde er auch zu einem späteren
Zeitpunkt darauf verzichten, diese für sich geltend zu machen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Bestellungen gelten als verbindlicher Auftrag, wenn sie schriftlich
vom Verkäufer bestätigt wurden bzw. falls gefordert, nach Bezahlung der
vereinbarten Anzahlung. Der Verkäufer ist an Bestellungen, die durch
seine Vertreter entgegengenommen wurden nur unter Vorbehalt einer
schriftlichen und unterzeichneten Bestätigung gebunden. Gleichwohl kann
die Annahme aus einem Versand der Ware resultieren. Eine Bestellung,
bei der bereits mit der Fertigung begonnen wurde oder für die bereits
Vormaterial bestellt wurde, kann keinesfalls geändert oder storniert
werden. Bei Fällen, in denen eine Stornierung bzw. Änderung der
Bestellung akzeptiert wird, werden dem Käufer in jedem Falle die
bereits gefertigten Produkte und/oder die bereits bestellten
Vormaterialien in Rechnung gestellt. Tritt eine Verschlechterung der
Zahlungsfähigkeit des Käufers ein oder sei es, dass der Verkäufer
berechtigte Gründe hat, anzunehmen, dass dieser den Betrag bis zum
vereinbarten Zeitpunkt nicht bezahlen kann, so behält sich der
Verkäufer folgendes vor:
- die laufende Bestellung, auch dann, wenn sie rechtskräftig ist, zu stornieren,
- oder eine Garantie oder Zahlung vor Lieferung zu verlangen, wobei
unter Bezahlung die Einzugsermächtigung des Betrages zu verstehen ist.
Der Käufer ist an die Bestellung gebunden und kann diese nicht ohne
vorherige und schriftliche Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten
abtreten.
§ 3 Gegenstand der Lieferung - Zeichnungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen, die er
an seinen in den Katalogen aufgeführten Standardprodukten für notwendig
erachtet, vornehmen zu können. Die Produkte werden mit den in der
Branche üblichen Toleranzen hinsichtlich der Spezifikationen geliefert.
Zeichnungen, Pläne und generell jedes Dokument bleiben Eigentum des
Verkäufers und dem Käufer ist jede Verwendung, der Verkäufer nicht
ausdrücklich vorher zugestimmt hat, untersagt. Jede vom Käufer zur
Verfügung gestellte Zeichnung, die gekennzeichnet ist und das Zeichen
des Eigentümers trägt, wird ihm auf Wunsch zurückgegeben.
§ 4 Liefermodalitäten
Die Lieferung wird durchgeführt, entweder indem das Produkt dem Käufer
direkt übergeben wird, sei es durch einfache Mitteilung, dass es nun
zur Verfügung steht oder aber durch Auslieferung über einen
Frachtführer oder Spediteur im Raum des Verkäufers. Der Käufer
verpflichtet sich, die Ware binnen 8 Tagen nach Erhalt der Nachricht,
dass diese zur Verfügung steht, abzuholen. Wird diese Frist nicht
eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt, die Kosten für die
Verwahrung in Rechnung zu stellen.
§ 5 Lieferfristen
(1) Die Lieferfristen werden so genau als möglich angegeben, hängen
jedoch von den Beschaffungs- und Transportmöglichkeiten sowie von der
Reihenfolge der Bestelleingänge ab. Der Verkäufer kann sowohl
komplette, als auch Teillieferungen vornehmen. Die Überschreitung von
Lieferfristen kann keinerlei Schadens- oder Zinsforderungen nach sich
ziehen, noch können Bestellungen deshalb storniert werden. Im Falle von
höherer Gewalt oder wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, kann
der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung entbunden werden.
(2) Eine Lieferung innerhalb der Lieferfristen wird nur dann
durchgeführt, wenn der Käufer mit seinen Verbindlichkeiten dem
Verkäufer gegenüber auf dem Laufenden ist.
§ 6 Kosten und Gefahr bei Lieferung
Die Ware ist ab Werk zu liefern, gemäß den Incoterms CCI Januar 2000,
"ex works". Sie wird auf Kosten, Risiko und Gefahr des Empfängers
verschickt. Bei Transportschäden oder wenn Ware fehlt, muss der
Empfänger die notwendige Bestandsaufnahme durchführen und seine
Vorbehalte per schriftlichen Bescheid oder per Einschreiben zusammen
mit der Empfangsbestätigung gegenüber dem Spediteur anzeigen und zwar
binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware. Er muss generell alle notwendigen
Schritte ergreifen, damit Regressansprüche gegenüber dem Spediteur
geltend gemacht werden können.
Sollte ausnahmsweise der Verkäufer den Spediteur benennen, handelt
dieser auf Kosten und Gefahr des Käufers. Falls keine schriftlichen
Anweisungen seitens des Käufers vor Versand erteilt wurden, die bei
jeder Lieferung neu zu erteilen sind und deren Erhalt vom Verkäufer zu
bestätigen ist, ist dieser weder verpflichtet eine Versicherung, noch
eine Wert- oder Zinsangabe für die Lieferung für den Kunden
abzuschließen - ganz gleich wie hoch der Wert der verschickten Ware
ist. Die jeweiligen Kosten, die dem Verkäufer aus Leistungen für den
Kunden entstehen, werden diesem komplett in Rechnung gestellt. Der
Verkäufer kann auf keinen Fall für den gewählten Zahlungsmodus und den
vom Spediteur berechneten Tarif haftbar gemacht werden.
§ 7 Warenannahme
Ungeachtet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen sind
Reklamationen bzgl. offensichtlicher Mängel bzw. bei
Nichtübereinstimmung der gelieferten mit der bestellten oder auf dem
Warenschein verzeichneten Ware binnen 8 Tagen nach Lieferung der Ware
schriftlich anzuzeigen. Ist diese Frist einmal überschritten, können
keine Reklamationen mehr akzeptiert werden.
Der Käufer muss es dabei dem Verkäufer überlassen, die Mängel zu
analysieren und diese zu beheben. Es ist ihm nicht gestattet, selbst
einzugreifen oder die Mängel durch einen Dritten beseitigen zu lassen.
Bevor ein Produkt zurückgeschickt werden kann, müssen Käufer und
Verkäufer ausdrücklich einer Rücksendung zugestimmt haben. Kosten und
Gefahr der Rücksendung gehen zu Lasten des Verkäufers, vorausgesetzt
dieser hat einer Rücksendung zugestimmt.
§ 8 Folgen einer Rücksendung
Bei offensichtlichen Mängeln oder Nichtübereinstimmung der gelieferten
Ware, die vom Verkäufer gemäß den Bedingungen des Artikels 7
vorschriftsgemäß anerkannt werden, kann der Käufer - nach Wahl des
Verkäufers - kostenlosen Ersatz der defekten Teile oder Produkte
erhalten oder eine Gutschrift über den Kaufpreis. Alle weiteren
Schadensansprüche gelten damit als abgegolten. Sollten die vom Käufer
vorgebrachten Reklamationen sich als unberechtigt erweisen, hat der
Verkäufer das Recht, ihm alle Reise-, Prüf- und Transportkosten in
Rechnung zu stellen.
§ 9 Einbau
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß, d.h. gemäß den
techn. Unterlagen, Gebrauchsanweisungen, Beschreibungen etc. einzubauen
bzw. einbauen zu lassen. Der Verkäufer ist - vor allem was Wahl bzw.
Einbau der Ware angeht - nicht verpflichtet als Berater zu fungieren.
§ 10 Garantie
Über die gesetzliche Garantie hinaus, die binnen 14 Tagen nach
Feststellung des Mangels auf dem Rechtswege geltend gemacht werden
sollte, gewährt der Verkäufer dem Käufer eine Garantiezeit für die
Produkte von 12 Monaten ab deren Erhalt. Im Rahmen dieser Garantie ist
der Verkäufer lediglich zum kostenlosen Ersatz des Teiles oder
Produktes verpflichtet, sofern der Kundendienst den Mangel festgestellt
hat, ersatzweise kann nach Wahl des Verkäufers auch eine Gutschrift
erteilt werden. Alle weiteren Schadens- bzw. Zinsforderungen sind damit
ausgeschlossen. Die eventuell anfallenden Porto-, Verpackungs- und
Reisekosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Die Garantiezeit verlängert
sich jedoch nicht.
§ 11 Ausschluss der Garantie
Garantie laut Vertrag kann nur geleistet werden, wenn diese schriftlich
angefordert wird und wenn der Käufer mit seinen Verpflichtungen
gegenüber dem Verkäufer auf dem Laufenden ist.
Mängel und Abweichungen, die auf normal Abnutzung, äußere Einwirkung,
nicht ordnungsgemäßes Anschließen, unsachgemäßen Einbau oder Montage,
auf eine Änderung des Produkts, eine nicht ordnungsgemäße Verwendung
oder auf ein Eingreifen eines Dritten, auf mangelhafte Wartung oder
eine nicht vorgesehene Änderung des Produktes zurückzuführen sind, sind
von der Garantie ausgeschlossen.
§ 12 Preis
Die Ware wird zu dem am Tage der Bestellung gültigen Preis geliefert.
Jede Preisänderung erfolgt unter genauer Angabe der Punkte, die eine
Änderung am Tage der Lieferung erforderlich gemacht haben.
§ 13 Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto oder binnen 14
Tagen abzüglich 2 % Skonto zu bezahlen. Für Auslandsverkäufe behält
sich der Verkäufer das Recht vor, den Betrag entweder in Euro oder aber
in einer anderen ausländischen Währung zum jeweiligen bei
Rechnungsstellung geltenden Kurs zu berechnen. Die Zahlung gilt für
jede Zahlungsart, die vereinbart wurde. Im Falle einer Zahlung durch
Wechsel muss der Käufer diesen binnen eines max. Zeitraums von sieben
Tagen bestätigt zurücksenden. Zahlung laut den vorliegenden allgemeinen
Verkaufsbedingungen ist nicht gleichbedeutend mit der Übergabe eines
Schecks oder Wechsels, sondern bedeutet dessen Einlösung zum
vereinbarten Termin. Durch jedwede Verschlechterung der
Zahlungsfähigkeit seitens des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
Garantien bzw. Barzahlung oder Zahlung per Sichtwechsel vor
Durchführung der Bestellung oder vor Fälligkeit der Rechnungen zu
verlangen. Außerdem behält sich der Verkäufer das Recht vor, aufgrund
des Risikos, dessen er sich ausgesetzt sieht, für jeden Kunden einen
Überziehungshöchstbetrag festzusetzen, der dann für jede laufende
Bestellung gilt. Kommt der Käufer diesen Bedingungen nicht nach, ist
der Verkäufer berechtigt, alle bzw. einen Teil der Bestellungen zu
stornieren oder die sofortige Zahlung sämtlicher offener Beträge zu
verlangen.
§ 14 Zahlungsrückstand oder Nichtzahlung
Bei Zahlungsrückstand kann der Verkäufer alle laufenden Bestellungen
aussetzen, unbeschadet jeder anderen Vorgehensweise. Jede Summe, die
bis zum vorgesehenen Zahlungstermin nicht beglichen wurde, berechtigt
den Verkäufer und zwar ohne jede weitere Fristsetzung, den Preis um 10
Euro pro Verzugstag ab dem Fälligkeitsdatum zu erhöhen, hinzu kommen
Schäden und Zinsen, die als Ausgleich für die in Folge der
Zahlungsverzögerung entstandenen Schäden zu bezahlen sind, sowie
Verzugszinsen, die ab dem Fälligkeitsdatum der Forderung aufgelaufen
sind und die mit einem Zinssatz, der 5 % über dem gesetzlichen liegt,
bis zum Tage der Bezahlung berechnet werden. Sobald die Verzugszinsen
ein Jahr lang berechnet werden, tragen diese wieder Zinsen zum selben
Zinssatz. Zahlt der Käufer 48 Stunden nach erfolglosem Verstreichen
einer ihm gesetzten Frist immer noch nicht, so liegt es im Ermessen des
Verkäufers, den Verkauf von Rechts wegen aufzuheben und mit
einstweiliger Verfügung die Herausgabe der Ware zu verlangen,
unbeschadet aller anderen Schadens- und Zinsforderungen. Die Aufhebung
gilt nicht nur für die in Frage kommende Bestellung, sondern auch für
alle früheren schon gelieferten bzw. zur Lieferung anstehenden
Bestellung, gleich ob deren Zahlung fällig ist oder nicht. Im Falle von
Zahlung durch Wechsel wird eine Nichtrücksendung als
Akzeptverweigerung, die einer Nichtzahlung gleichkommt, angesehen. Wenn
einmal bis zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt wird, werden umgehend
die gesamten Außenstände ohne weitere Fristsetzung eingefordert. Das
gleiche gilt, wenn Änderungen hinsichtlich der Person des Käufers oder
seiner Zahlungsfähigkeit eintreten. Bei allen vorgenannten Fällen, bei
denen die Beträge aus anderen Gründen fällig sind, werden diese sofort
eingefordert, wenn der Verkäufer nicht die Aufhebung der betreffenden
Bestellungen wünscht. Der Käufer kommt für alle Kosten auf, die durch
eine gerichtliche Eintreibung der fälligen Beträge entstehen. Er muss
außerdem eine Entschädigung in Höhe von 10 % des nichtbezahlten
Betrages - als Pauschalentschädigung - für die Zinsen entrichten, die
der Betrag zum gesetzlichen Zinssatz ab Fälligkeitsdatum bis zum Tage
der Bezahlung getragen hätte. Die Zahlungen können in keinem Falle
ausgesetzt werden, noch können diese ohne vorherige schriftliche
Zustimmung seitens des Verkäufers irgendwie verrechnet werden. Jede
Teilzahlung wird zuerst auf die Zinsen und Nebenforderungen und dann
auf die am längsten ausstehenden Beträge angerechnet. Zahlungsverzug
bzw. Nichtzahlung können hinterher nicht durch eine Reklamation
gerechtfertigt werden. Auf jede Summe, die nicht bis zu dem auf der
Rechnung stehenden Fälligkeitsdatum beglichen wird, gleich ob es mit
dem, das in den allgemeinen Verkaufsbedingungen genannt wird,
übereinstimmt oder nicht, wird eine Strafe in Höhe vom 1,5-fachen des
gesetzlichen Zinssatzes erhoben. Diese Strafe kann auf bloßes Verlangen
des Verkäufers hin erhoben werden.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu
vollständigen Bezahlung des Preises durch den Käufer vor. Im Falle des
Wiederverkaufs der gelieferten Ware erklärt sich der Käufer bereit, die
aus dem Verkauf an einen Zweitkäufer entstandene Forderung sofort an
den Verkäufer abzutreten und den Verkäufer zu bevollmächtigen, den
fälligen Betrag vom Zweitkäufer einzuziehen und zwar in Höhe seiner
Forderung an den Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer
unverzüglich die exakten und vollständigen Personalien des Zweitkäufers
mitzuteilen, den er spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers unterrichtet. Jede
Verletzung der in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten
Bestimmungen durch den Käufer hat die sofortige Fälligkeit von
Zahlungen zur Folge. Die Herausgabe der Ware unter Eigentumsvorbehalt
beinhaltet weder die Aufhebung, noch einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Der Verkäufer kann die Herausgabe der Ware bei Nichtbeachtung einer
seiner Bedingungen seitens des Käufers verlangen und auch bei
Akzeptverweigerung eines Wechsels sowie bei Fällen, in denen der
Verkäufer berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass der Käufer nicht
im Stande ist, die vereinbarten Fälligkeitsfristen einzuhalten.
Sämtliche Kosten, die bei der Herausgabe der Ware oder der Eintreibung
ihres Preises anfallen, gehen allein zu Lasten des Käufers.
§ 16 Gerichtsstand - Anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden
können, sind allein die Gerichte in Straßburg zuständig unter Anwendung
französischen Rechts.
Der Text dieser Übersetzung kann für rechtliche Auseinandersetzungen
nicht herangezogen werden. Es gilt allein der Text des französischen
Originals.
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