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Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der französischen Standorte

 

§ 1 Geltung
Diese Bedingungen werden jedem Käufer schriftlich zugeschickt oder ausgehändigt, damit dieser seine Bestellung aufgeben kann. Sie sind verbindlich, d.h. wenn uns eine Bestellung erteilt wird, ist dies gleichbedeutend damit, dass uns der Käufer seine uneingeschränkte und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Bedingungen gibt und gleichzeitig wird jedes andere Dokument des Käufers, wie z.B. allgemeine Einkaufsbedingungen ausgeschlossen.
Die Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer ist Grundvoraussetzung für die Bestellannahme durch den Verkäufer. Jede anderslautende von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch den Verkäufer. Der Käufer verzichtet auf seine allgemeinen Einkaufsbedingungen, auch dann, wenn diese auf der Bestellung vermerkt sind. Die Tatsache, dass der Verkäufer eine der vorliegenden Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht für sich geltend macht, kann nicht so interpretiert werden, als würde er auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf verzichten, diese für sich geltend zu machen.

§ 2 Vertragsschluss
Die Bestellungen gelten als verbindlicher Auftrag, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden bzw. falls gefordert, nach Bezahlung der vereinbarten Anzahlung. Der Verkäufer ist an Bestellungen, die durch seine Vertreter entgegengenommen wurden nur unter Vorbehalt einer schriftlichen und unterzeichneten Bestätigung gebunden. Gleichwohl kann die Annahme aus einem Versand der Ware resultieren. Eine Bestellung, bei der bereits mit der Fertigung begonnen wurde oder für die bereits Vormaterial bestellt wurde, kann keinesfalls geändert oder storniert werden. Bei Fällen, in denen eine Stornierung bzw. Änderung der Bestellung akzeptiert wird, werden dem Käufer in jedem Falle die bereits gefertigten Produkte und/oder die bereits bestellten Vormaterialien in Rechnung gestellt. Tritt eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers ein oder sei es, dass der Verkäufer berechtigte Gründe hat, anzunehmen, dass dieser den Betrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bezahlen kann, so behält sich der Verkäufer folgendes vor:
- die laufende Bestellung, auch dann, wenn sie rechtskräftig ist, zu stornieren,
- oder eine Garantie oder Zahlung vor Lieferung zu verlangen, wobei unter Bezahlung die Einzugsermächtigung des Betrages zu verstehen ist.
Der Käufer ist an die Bestellung gebunden und kann diese nicht ohne vorherige und schriftliche Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten abtreten.

§ 3 Gegenstand der Lieferung - Zeichnungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen, die er an seinen in den Katalogen aufgeführten Standardprodukten für notwendig erachtet, vornehmen zu können. Die Produkte werden mit den in der Branche üblichen Toleranzen hinsichtlich der Spezifikationen geliefert. Zeichnungen, Pläne und generell jedes Dokument bleiben Eigentum des Verkäufers und dem Käufer ist jede Verwendung, der Verkäufer nicht ausdrücklich vorher zugestimmt hat, untersagt. Jede vom Käufer zur Verfügung gestellte Zeichnung, die gekennzeichnet ist und das Zeichen des Eigentümers trägt, wird ihm auf Wunsch zurückgegeben.

§ 4 Liefermodalitäten
Die Lieferung wird durchgeführt, entweder indem das Produkt dem Käufer direkt übergeben wird, sei es durch einfache Mitteilung, dass es nun zur Verfügung steht oder aber durch Auslieferung über einen Frachtführer oder Spediteur im Raum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware binnen 8 Tagen nach Erhalt der Nachricht, dass diese zur Verfügung steht, abzuholen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt, die Kosten für die Verwahrung in Rechnung zu stellen.

§ 5 Lieferfristen
(1) Die Lieferfristen werden so genau als möglich angegeben, hängen jedoch von den Beschaffungs- und Transportmöglichkeiten sowie von der Reihenfolge der Bestelleingänge ab. Der Verkäufer kann sowohl komplette, als auch Teillieferungen vornehmen. Die Überschreitung von Lieferfristen kann keinerlei Schadens- oder Zinsforderungen nach sich ziehen, noch können Bestellungen deshalb storniert werden. Im Falle von höherer Gewalt oder wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, kann der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung entbunden werden.
(2) Eine Lieferung innerhalb der Lieferfristen wird nur dann durchgeführt, wenn der Käufer mit seinen Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber auf dem Laufenden ist.

§ 6 Kosten und Gefahr bei Lieferung
Die Ware ist ab Werk zu liefern, gemäß den Incoterms CCI Januar 2000, "ex works". Sie wird auf Kosten, Risiko und Gefahr des Empfängers verschickt. Bei Transportschäden oder wenn Ware fehlt, muss der Empfänger die notwendige Bestandsaufnahme durchführen und seine Vorbehalte per schriftlichen Bescheid oder per Einschreiben zusammen mit der Empfangsbestätigung gegenüber dem Spediteur anzeigen und zwar binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware. Er muss generell alle notwendigen Schritte ergreifen, damit Regressansprüche gegenüber dem Spediteur geltend gemacht werden können.
Sollte ausnahmsweise der Verkäufer den Spediteur benennen, handelt dieser auf Kosten und Gefahr des Käufers. Falls keine schriftlichen Anweisungen seitens des Käufers vor Versand erteilt wurden, die bei jeder Lieferung neu zu erteilen sind und deren Erhalt vom Verkäufer zu bestätigen ist, ist dieser weder verpflichtet eine Versicherung, noch eine Wert- oder Zinsangabe für die Lieferung für den Kunden abzuschließen - ganz gleich wie hoch der Wert der verschickten Ware ist. Die jeweiligen Kosten, die dem Verkäufer aus Leistungen für den Kunden entstehen, werden diesem komplett in Rechnung gestellt. Der Verkäufer kann auf keinen Fall für den gewählten Zahlungsmodus und den vom Spediteur berechneten Tarif haftbar gemacht werden.

§ 7 Warenannahme
Ungeachtet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen sind Reklamationen bzgl. offensichtlicher Mängel bzw. bei Nichtübereinstimmung der gelieferten mit der bestellten oder auf dem Warenschein verzeichneten Ware binnen 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Ist diese Frist einmal überschritten, können keine Reklamationen mehr akzeptiert werden.
Der Käufer muss es dabei dem Verkäufer überlassen, die Mängel zu analysieren und diese zu beheben. Es ist ihm nicht gestattet, selbst einzugreifen oder die Mängel durch einen Dritten beseitigen zu lassen. Bevor ein Produkt zurückgeschickt werden kann, müssen Käufer und Verkäufer ausdrücklich einer Rücksendung zugestimmt haben. Kosten und Gefahr der Rücksendung gehen zu Lasten des Verkäufers, vorausgesetzt dieser hat einer Rücksendung zugestimmt.

§ 8 Folgen einer Rücksendung
Bei offensichtlichen Mängeln oder Nichtübereinstimmung der gelieferten Ware, die vom Verkäufer gemäß den Bedingungen des Artikels 7 vorschriftsgemäß anerkannt werden, kann der Käufer - nach Wahl des Verkäufers - kostenlosen Ersatz der defekten Teile oder Produkte erhalten oder eine Gutschrift über den Kaufpreis. Alle weiteren Schadensansprüche gelten damit als abgegolten. Sollten die vom Käufer vorgebrachten Reklamationen sich als unberechtigt erweisen, hat der Verkäufer das Recht, ihm alle Reise-, Prüf- und Transportkosten in Rechnung zu stellen.

§ 9 Einbau
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß, d.h. gemäß den techn. Unterlagen, Gebrauchsanweisungen, Beschreibungen etc. einzubauen bzw. einbauen zu lassen. Der Verkäufer ist - vor allem was Wahl bzw. Einbau der Ware angeht - nicht verpflichtet als Berater zu fungieren.

§ 10 Garantie
Über die gesetzliche Garantie hinaus, die binnen 14 Tagen nach Feststellung des Mangels auf dem Rechtswege geltend gemacht werden sollte, gewährt der Verkäufer dem Käufer eine Garantiezeit für die Produkte von 12 Monaten ab deren Erhalt. Im Rahmen dieser Garantie ist der Verkäufer lediglich zum kostenlosen Ersatz des Teiles oder Produktes verpflichtet, sofern der Kundendienst den Mangel festgestellt hat, ersatzweise kann nach Wahl des Verkäufers auch eine Gutschrift erteilt werden. Alle weiteren Schadens- bzw. Zinsforderungen sind damit ausgeschlossen. Die eventuell anfallenden Porto-, Verpackungs- und Reisekosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Die Garantiezeit verlängert sich jedoch nicht.

§ 11 Ausschluss der Garantie
Garantie laut Vertrag kann nur geleistet werden, wenn diese schriftlich angefordert wird und wenn der Käufer mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auf dem Laufenden ist.
Mängel und Abweichungen, die auf normal Abnutzung, äußere Einwirkung, nicht ordnungsgemäßes Anschließen, unsachgemäßen Einbau oder Montage, auf eine Änderung des Produkts, eine nicht ordnungsgemäße Verwendung oder auf ein Eingreifen eines Dritten, auf mangelhafte Wartung oder eine nicht vorgesehene Änderung des Produktes zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.

§ 12 Preis
Die Ware wird zu dem am Tage der Bestellung gültigen Preis geliefert. Jede Preisänderung erfolgt unter genauer Angabe der Punkte, die eine Änderung am Tage der Lieferung erforderlich gemacht haben.

§ 13 Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto oder binnen 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto zu bezahlen. Für Auslandsverkäufe behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Betrag entweder in Euro oder aber in einer anderen ausländischen Währung zum jeweiligen bei Rechnungsstellung geltenden Kurs zu berechnen. Die Zahlung gilt für jede Zahlungsart, die vereinbart wurde. Im Falle einer Zahlung durch Wechsel muss der Käufer diesen binnen eines max. Zeitraums von sieben Tagen bestätigt zurücksenden. Zahlung laut den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ist nicht gleichbedeutend mit der Übergabe eines Schecks oder Wechsels, sondern bedeutet dessen Einlösung zum vereinbarten Termin. Durch jedwede Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit seitens des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Garantien bzw. Barzahlung oder Zahlung per Sichtwechsel vor Durchführung der Bestellung oder vor Fälligkeit der Rechnungen zu verlangen. Außerdem behält sich der Verkäufer das Recht vor, aufgrund des Risikos, dessen er sich ausgesetzt sieht, für jeden Kunden einen Überziehungshöchstbetrag festzusetzen, der dann für jede laufende Bestellung gilt. Kommt der Käufer diesen Bedingungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, alle bzw. einen Teil der Bestellungen zu stornieren oder die sofortige Zahlung sämtlicher offener Beträge zu verlangen.

§ 14 Zahlungsrückstand oder Nichtzahlung
Bei Zahlungsrückstand kann der Verkäufer alle laufenden Bestellungen aussetzen, unbeschadet jeder anderen Vorgehensweise. Jede Summe, die bis zum vorgesehenen Zahlungstermin nicht beglichen wurde, berechtigt den Verkäufer und zwar ohne jede weitere Fristsetzung, den Preis um 10 Euro pro Verzugstag ab dem Fälligkeitsdatum zu erhöhen, hinzu kommen Schäden und Zinsen, die als Ausgleich für die in Folge der Zahlungsverzögerung entstandenen Schäden zu bezahlen sind, sowie Verzugszinsen, die ab dem Fälligkeitsdatum der Forderung aufgelaufen sind und die mit einem Zinssatz, der 5 % über dem gesetzlichen liegt, bis zum Tage der Bezahlung berechnet werden. Sobald die Verzugszinsen ein Jahr lang berechnet werden, tragen diese wieder Zinsen zum selben Zinssatz. Zahlt der Käufer 48 Stunden nach erfolglosem Verstreichen einer ihm gesetzten Frist immer noch nicht, so liegt es im Ermessen des Verkäufers, den Verkauf von Rechts wegen aufzuheben und mit einstweiliger Verfügung die Herausgabe der Ware zu verlangen, unbeschadet aller anderen Schadens- und Zinsforderungen. Die Aufhebung gilt nicht nur für die in Frage kommende Bestellung, sondern auch für alle früheren schon gelieferten bzw. zur Lieferung anstehenden Bestellung, gleich ob deren Zahlung fällig ist oder nicht. Im Falle von Zahlung durch Wechsel wird eine Nichtrücksendung als Akzeptverweigerung, die einer Nichtzahlung gleichkommt, angesehen. Wenn einmal bis zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt wird, werden umgehend die gesamten Außenstände ohne weitere Fristsetzung eingefordert. Das gleiche gilt, wenn Änderungen hinsichtlich der Person des Käufers oder seiner Zahlungsfähigkeit eintreten. Bei allen vorgenannten Fällen, bei denen die Beträge aus anderen Gründen fällig sind, werden diese sofort eingefordert, wenn der Verkäufer nicht die Aufhebung der betreffenden Bestellungen wünscht. Der Käufer kommt für alle Kosten auf, die durch eine gerichtliche Eintreibung der fälligen Beträge entstehen. Er muss außerdem eine Entschädigung in Höhe von 10 % des nichtbezahlten Betrages - als Pauschalentschädigung - für die Zinsen entrichten, die der Betrag zum gesetzlichen Zinssatz ab Fälligkeitsdatum bis zum Tage der Bezahlung getragen hätte. Die Zahlungen können in keinem Falle ausgesetzt werden, noch können diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens des Verkäufers irgendwie verrechnet werden. Jede Teilzahlung wird zuerst auf die Zinsen und Nebenforderungen und dann auf die am längsten ausstehenden Beträge angerechnet. Zahlungsverzug bzw. Nichtzahlung können hinterher nicht durch eine Reklamation gerechtfertigt werden. Auf jede Summe, die nicht bis zu dem auf der Rechnung stehenden Fälligkeitsdatum beglichen wird, gleich ob es mit dem, das in den allgemeinen Verkaufsbedingungen genannt wird, übereinstimmt oder nicht, wird eine Strafe in Höhe vom 1,5-fachen des gesetzlichen Zinssatzes erhoben. Diese Strafe kann auf bloßes Verlangen des Verkäufers hin erhoben werden.

§ 15 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu vollständigen Bezahlung des Preises durch den Käufer vor. Im Falle des Wiederverkaufs der gelieferten Ware erklärt sich der Käufer bereit, die aus dem Verkauf an einen Zweitkäufer entstandene Forderung sofort an den Verkäufer abzutreten und den Verkäufer zu bevollmächtigen, den fälligen Betrag vom Zweitkäufer einzuziehen und zwar in Höhe seiner Forderung an den Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer unverzüglich die exakten und vollständigen Personalien des Zweitkäufers mitzuteilen, den er spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers unterrichtet. Jede Verletzung der in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Bestimmungen durch den Käufer hat die sofortige Fälligkeit von Zahlungen zur Folge. Die Herausgabe der Ware unter Eigentumsvorbehalt beinhaltet weder die Aufhebung, noch einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Verkäufer kann die Herausgabe der Ware bei Nichtbeachtung einer seiner Bedingungen seitens des Käufers verlangen und auch bei Akzeptverweigerung eines Wechsels sowie bei Fällen, in denen der Verkäufer berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass der Käufer nicht im Stande ist, die vereinbarten Fälligkeitsfristen einzuhalten. Sämtliche Kosten, die bei der Herausgabe der Ware oder der Eintreibung ihres Preises anfallen, gehen allein zu Lasten des Käufers.

§ 16 Gerichtsstand - Anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind allein die Gerichte in Straßburg zuständig unter Anwendung französischen Rechts.


Der Text dieser Übersetzung kann für rechtliche Auseinandersetzungen nicht herangezogen werden. Es gilt allein der Text des französischen Originals.

 

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